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Schwangerschaft & Krankenkasse: Infos für Schweizer Eltern

Eine Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich – körperlich, emotional und auch organisatorisch. Neben Fragen rund um Vorsorge, Ernährung oder Geburtsvorbereitung beschäftigen sich viele werdende Eltern in der Schweiz auch mit dem Thema Krankenkasse. Welche Kosten werden übernommen? Welche Leistungen sind gesetzlich geregelt? Und lohnt sich eine Zusatzversicherung während der Schwangerschaft überhaupt?

Dieser Ratgeber gibt dir einen verständlichen Überblick darüber, wie die Schweizer Krankenversicherung Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt – ruhig erklärt, alltagsnah und ohne Fachjargon.

Schwangerschaft & Krankenkasse in der Schweiz: Was werdende Eltern wissen sollten

Grundversicherung: Diese Leistungen sind während der Schwangerschaft gedeckt

In der Schweiz ist jede Person obligatorisch über die Grundversicherung versichert. Für Schwangere bedeutet das: Die medizinisch notwendige Betreuung ist umfassend geregelt und gut abgesichert. Sobald die Schwangerschaft ärztlich bestätigt ist, übernimmt die Grundversicherung die gesetzlich vorgesehenen Leistungen ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.

Dazu gehören unter anderem:

  1. Regelmässige Schwangerschaftskontrollen bei Ärztin, Arzt oder Hebamme
  2. Zwei reguläre Ultraschalluntersuchungen bei normalem Schwangerschaftsverlauf
  3. Zusätzliche Ultraschall- oder Kontrolluntersuchungen, wenn sie medizinisch notwendig sind
  4. Blut- und Laboruntersuchungen gemäss Vorsorgerichtlinien
  5. Ein Kostenbeitrag an einen Geburtsvorbereitungskurs
  6. Die Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause
  7. Medizinisch notwendige Nachkontrollen nach der Geburt

Auch bei Schwangerschaftskomplikationen oder medizinischen Besonderheiten greift die Grundversicherung vollständig. Für viele werdende Eltern ist das eine wichtige Entlastung – gerade, weil finanzielle Fragen in dieser Zeit oft zusätzliche Sorgen auslösen können.

Zusatzversicherung: Spitalsaufenthalt

Während die medizinische Versorgung klar gesetzlich geregelt ist, unterscheiden sich die Leistungen im Bereich Komfort und Wahlfreiheit. Genau hier kommen Zusatzversicherungen ins Spiel.

  • Eine Spitalzusatzversicherung (halbprivat oder privat) kann sinnvoll sein, wenn dir folgende Punkte wichtig sind:
  • Freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Mehr Ruhe und Privatsphäre während des Spitalaufenthalts
  • Teilweise zusätzliche Leistungen rund um Geburt und Aufenthalt

Wichtig zu wissen: Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterliegen einer Gesundheitsprüfung. Während einer bestehenden Schwangerschaft ist ein Neuabschluss in der Regel nicht mehr möglich oder mit Leistungsausschlüssen verbunden. Wer Wert auf zusätzliche Leistungen legt, sollte sich deshalb idealerweise bereits vor einer Schwangerschaft informieren.

Schwangerschaft & Krankenkasse in der Schweiz: Was werdende Eltern wissen sollten

Krankenkasse wechseln während der Schwangerschaft – was gilt?

Viele werdende Eltern fragen sich, ob ein Krankenkassenwechsel während der Schwangerschaft möglich ist. Die Antwort lautet: Ja – zumindest in der Grundversicherung.

  • Grundversicherung:
    Ein Wechsel ist auch während der Schwangerschaft erlaubt, sofern die ordentlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Schwangerschaft darf kein Ablehnungsgrund sein, und die gesetzlichen Leistungen bleiben bei jeder Krankenkasse identisch.
  • Zusatzversicherung:
    Hier gelten andere Regeln. Ein Neuabschluss kann abgelehnt werden oder Schwangerschafts- und Geburtsleistungen ausschliessen.

Wenn du einen Wechsel prüfst, lohnt es sich, bestehende Policen genau zu vergleichen und die eigene Situation realistisch einzuschätzen. Allgemeine Informationen zur Krankenkasse Schweiz findest du beispielsweise bei Groupe Mutuel unter Krankenkasse Schweiz.

Leistungen nach der Geburt: Wochenbett

Die Unterstützung durch die Krankenkasse endet nicht mit der Geburt. Auch im Wochenbett übernimmt die Grundversicherung wichtige medizinische Leistungen. Dazu zählen unter anderem Stillberatungen durch anerkannte Fachpersonen, ärztliche Nachkontrollen für die Mutter sowie medizinisch notwendige Behandlungen nach der Geburt. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass sich Mutter und Kind in den ersten Wochen gut erholen und gesundheitlich stabil bleiben.

Zusätzlich haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn diese finanzielle Unterstützung nicht über die Krankenkasse abgewickelt wird, empfinden es viele Eltern als hilfreich, sich frühzeitig einen umfassenden Überblick über alle Leistungen rund um Geburt und Wochenbett zu verschaffen.

Praktische Tipps für werdende Eltern in der Schweiz

Damit du während der Schwangerschaft gut abgesichert bist, können folgende Hinweise hilfreich sein:

  • Früh informieren: Kläre zu Beginn der Schwangerschaft, welche Leistungen deine Krankenkasse konkret übernimmt.
  • Unterlagen aufbewahren: Rechnungen, Überweisungen und ärztliche Bestätigungen sauber ablegen.
  • Hebammenleistungen prüfen: Je nach Leistung und Zeitpunkt können Kosten vollständig oder teilweise übernommen werden.
  • Baby rechtzeitig anmelden: Dein Kind muss innert drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden – rückwirkend ab Geburt.

Verlässliche Informationen zu gesetzlichen Regelungen findest du auch auf der Website der Schweizer Bundesverwaltung unter admin.ch.

FAQ: Häufige Fragen zur Schwangerschaft und Krankenkasse in der Schweiz

Zahle ich in der Schwangerschaft Franchise oder Selbstbehalt?
Nein. Gesetzliche Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind in der Schweiz von Franchise und Selbstbehalt befreit.

Wie viele Ultraschalluntersuchungen übernimmt die Krankenkasse?
Die Grundversicherung zahlt zwei reguläre Ultraschalluntersuchungen. Medizinisch notwendige zusätzliche Untersuchungen sind ebenfalls gedeckt.

Kann ich während der Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln?
Ja. In der Grundversicherung ist ein Wechsel möglich, sofern die Kündigungsfristen eingehalten werden.

Wann muss mein Baby bei der Krankenkasse angemeldet werden?
Innert drei Monaten nach der Geburt. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtstag.

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