Hallo zusammen,
hier habe ich gelesen, dass eine Scheidung günstiger ist, wenn man ein gemeinsames Kind hat, weil für ein gemeinsames minderjähriges Kind der Verfahrenswert vom Scheidunfsverfahren reduziert wird. Und vom Verfahrenswert hängen die Kosten für Anwalt und Gericht ab:
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/
Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob das nur für gemeinsame Kinder gilt? Oder auch für Kinder, die nicht mit dem Ehemann gezeugt wurden, sondern schon vorher mit einem früheren Partner und in die Ehe mitgenommen wurden? Ich muss das nämlich gerade einmal genau durchrechnen, weil ich eventuell auf Verfahrenskostenhilfe angewiesen bin.